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Richter - Rechtspfleger
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Zuständigkeiten ab dem 1. Januar 2026
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I. Allgemeine Bestimmungen über die Zuständigkeit Richterabteilung 1 a) Dienstvorstand des Amtsgerichts Vertretung: a) Zivilrechtliche Verfahren mit den Endziffern 2 bis 9 Vertretung: Richterabteilung 3 a) Strafverfahren gegen Erwachsene (Strafrichter) entsprechend der Turnusregelung unter III. Vertretung: II. Ergänzende Bestimmungen über die Zuständigkeit Der Vertreter/die Vertreterin nach dieser Geschäftsverteilung ist zuständig für Verfahren, in denen ein Richter/eine Richterin von der Ausübung des Richteramts ausgeschlossen ist oder dessen/deren Ablehnung für begründet erklärt wurde. Verfahren, die nach vorherigen Geschäftsverteilungsplänen bereits einem Sachbearbeiter zugeteilt sind, verbleiben in dessen Zuständigkeit mit Ausnahme der am 31.12.2025 noch anhängigen Strafverfahren der Richterabteilung 2, die der Richterabteilung 1 zugewiesen werden. Geht einem Zivilverfahren ein gesondertes Prozesskostenhilfeverfahren voraus, so ist der hierfür zuständige Richter/die hierfür zuständige Richterin auch für den nachfolgenden Prozess zuständig. Bei Zurückweisung von Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen der Richterabteilung 1, in denen das Rechtsmittelgericht das Urteil aufhebt und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Müllheim zurückverweist, wird die Richterabteilung 3 zuständig. Bei Zurückweisung in diesen Fällen betreffend die Richterabteilung 3 wird die Richterabteilung 1 zuständig. III. Turnus in Strafsachen gegen Erwachsene (Strafrichter) Am Turnus in Strafsachen gegen Erwachsene (Strafrichter) nehmen die Richterabteilungen 1 und 3 teil. Neueingänge in Strafverfahren gegen Erwachsene werden im Rahmen eines fortlaufenden Turnus jeweils getrennt nach Cs-, Ds-, Gs-, BWL- und AR-Sachen der Richterabteilung 1 und der Richterabteilung 3, beginnend am 01.01.2026 mit der Richterabteilung 3, wie folgt zugeteilt: Verfahrenseingang Zuständige
Richterabteilung Die Verfahren sind nach der Uhrzeit des Eingangs bei der Zentralen Verteilungsstelle zu kennzeichnen und zu verteilen. Bei gleichzeitigem Eingang sind die Js-Nummern maßgebend, wobei die Referatsbezeichnung der Staatsanwaltschaft und die Js-Nummer als eine Zahl gelten (Beispiel: 25 Js 259/86 = 2525986). Die Sache mit der niedrigeren Kennzahl wird vor derjenigen mit der höheren Kennzahl eingetragen. Sind keine Js-Nummern vorhanden, ergibt sich die Reihenfolge nach der alphabetischen Einordnung der Beschuldigten oder Betroffenen. Diese Sachen werden nach den mit einer Js-Nummer versehenen Sachen eingetragen. Gehen gegen denselben Beschuldigten an einem oder an unterschiedlichen Tagen verschiedene Verfahren ein, so werden sie der nach dem vorstehenden Absatz festgestellten Richterabteilung zugeteilt. Mündet ein Strafverfahren in ein Bewährungsverfahren ist die für das Strafverfahren zuständige Richterabteilung unter Anrechnung auf den Turnus auch für das Bewährungsverfahren zuständig. Unter Ds-Verfahren sind das später eingegangene zu dem früher eingegangenen und bei gleichzeitig eingegangenen dasjenige mit der höheren Js-Nummer zu demjenigen mit der niedrigeren Js-Nummer abzugeben und von der dort befassten Abteilung unter Anrechnung auf den nächsten Turnus zu übernehmen. Ein Wechsel der befassten Abteilung unter Berufung auf diese Bestimmung kann nur bis zwei Wochen vor einem anberaumten Hauptverhandlungstermin erfolgen. In der Hauptverhandlung erhobene Nachtragsanklagen werden unter Anrechnung auf den nächsten Turnus von der Abteilung bearbeitet, in der bereits das andere Verfahren anhängig ist. Bei erneuter Antragstellung im Hauptverfahren nach vorangegangener Rücknahme einer Anklage oder eines Strafbefehls bleibt die Zuständigkeit der Abteilung erhalten. Interne Bewährungsabgaben erfolgen analog § 462 a Abs. 4 StPO (zuständig ist die Abteilung, die auf die schwerste Strafart oder bei Strafen gleicher Art auf die höchste Strafe erkannt hat) und werden unter Anrechnung auf den Turnus im AR-Register eingetragen. |
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Rechtspfleger Dipl.-Rechtspfleger Hess a) Verwaltungsleiter des Amtsgerichts Dipl.-Rechtspfleger Altaner a) Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der
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