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Richter - Rechtspfleger - Serviceeinheiten - Gerichtsvollzieher
Zuständigkeiten ab dem 1. Januar 2025

Telefon Zentrale:  07631 / 7479-0
Telefax: 07631 / 7479-110

Richterabteilung 1 
Direktorin des Amtsgerichts Schlöffel 

a)  Dienstvorstand des Amtsgerichts
b)  Strafverfahren gegen Erwachsene (Strafrichter) entsprechend der Turnusregelung unter III.
c)  Straf- und Bußgeldverfahren (Ordnungswidrigkeiten) gegen Jugendliche und Heranwachsende (Jugendrichter)
d)  Wahl der Schöffen (als Richterin am Amtsgericht gem. § 40 Abs. 2 GVG) und Jugendschöffen
     (als Jugendrichterin gem. § 35 Abs. 4 JGG)

Vertretung:
Richterabteilung 2               Zweitvertretung: Richterabteilung 3

Richterabteilung 2
Richter am Amtsgericht Soddemann 

a)  Zivilrechtliche Verfahren
b)  Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit
c)  Zwangsvollstreckungsverfahren

 Vertretung:
a): Richterabteilung 3          Zweitvertretung: Richterabteilung 1
b): Richterabteilung 3          Zweitvertretung: Richterabteilung 1
c): Richterabteilung 1          Zweitvertretung: Richterabteilung 3
d): Richterabteilung 3          Zweitvertretung: Richterabteilung 1

Richterabteilung 3
Richterin am Amtsgericht (kraft Auftrags) Becker 

a)  Strafverfahren gegen Erwachsene (Strafrichter) entsprechend der Turnusregelung unter III.
b)  Bußgeldverfahren gegen Erwachsene (Ordnungswidrigkeiten)

Vertretung:
Richterabteilung 2               Zweitvertretung: Richterabteilung 1

II. 
Verfahren, die nach vorherigen Geschäftsverteilungsplänen bereits einem Sachbearbeiter zugeteilt sind, verbleiben in dessen Zuständigkeit. 
Bei Zurückweisung von Straf- und Ordnungswidrigkeitensachen der Richterabteilung 1, in denen das Rechtsmittelgericht das Urteil aufhebt und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Müllheim zurückverweist, wird die Richterabteilung 3 zuständig. Bei Zurückweisung in diesen Fällen betreffend die Richterabteilung 3 wird die Richterabteilung 1 zuständig.

III. 
Am Turnus in Strafsachen gegen Erwachsene (Strafrichter) nehmen die Richterabteilungen 1 und 3 teil. 
Neueingänge in Strafverfahren gegen Erwachsene werden im Rahmen des Turnus jeweils getrennt nach Cs-, Ds-, Gs-, BWL- und AR-Sachen der Richterabteilung 1 und der Richterabteilung 3 abwechselnd, beginnend am 01.01.2025 mit Richterabteilung 1, zugeteilt. 
Die Verfahren sind nach der Uhrzeit des Eingangs bei der Zentralen Verteilungsstelle zu kennzeichnen und zu verteilen. Bei gleichzeitigem Eingang sind die Js-Nummern maßgebend, wobei die Referatsbezeichnung der Staatsanwaltschaft und die Js-Nummer als eine Zahl gelten (Beispiel: 25 Js 259/86 = 2525986). Die Sache mit der niedrigeren Kennzahl wird vor derjenigen mit der höheren Kennzahl eingetragen. Sind keine Js-Nummern vorhanden, ergibt sich die Reihenfolge nach der alphabetischen Einordnung der Beschuldigten oder Betroffenen. Diese Sachen werden nach den mit einer Js-Nummer versehenen Sachen eingetragen. 
Gehen gegen denselben Beschuldigten an einem oder an unterschiedlichen Tagen verschiedene Verfahren ein, so werden sie der nach dem vorstehenden Absatz festgestellten Richterabteilung zugeteilt. 
Mündet ein Strafverfahren in ein Bewährungsverfahren ist die für das Strafverfahren zuständige Richterabteilung unter Anrechnung auf den Turnus auch für das Bewährungsverfahren zuständig. 
Unter Ds-Verfahren sind das später eingegangene zu dem früher eingegangenen und bei gleichzeitig eingegangenen dasjenige mit der höheren Js-Nummer zu demjenigen mit der niedrigeren Js-Nummer abzugeben und von der dort befassten Abteilung unter Anrechnung auf den nächsten Turnus zu übernehmen. Ein Wechsel der befassten Abteilung unter Berufung auf diese Bestimmung kann nur bis zwei Wochen vor einem anberaumten Hauptverhandlungstermin erfolgen. 
In der Hauptverhandlung erhobene Nachtragsanklagen werden unter Anrechnung auf den nächsten Turnus von der Abteilung bearbeitet, in der bereits das andere Verfahren anhängig ist. 
Bei erneuter Antragstellung im Hauptverfahren nach vorangegangener Rücknahme einer Anklage oder eines Strafbefehls bleibt die Zuständigkeit der Abteilung erhalten. 
Interne Bewährungsabgaben erfolgen analog § 462 a Abs. 4 StPO (zuständig ist die Abteilung, die auf die schwerste Strafart oder bei Strafen gleicher Art auf die höchste Strafe erkannt hat) und werden unter Anrechnung auf den Turnus im AR-Register eingetragen.




Rechtspfleger

Dipl.-Rechtspfleger Hess

a) Verwaltungsleiter des Amtsgerichts
b) Haus- und Bauangelegenheiten
c) Beauftragter für den Haushalt
d) Anwaltliche Beratungsstunden 
e) Organisation/Durchführung der berufsorientierten Praktika der Schüler an Gymnasien

f) Sicherheitsbeauftragter
g) Betreuungssachen für Verfahren mit den Anfangsbuchstaben A bis L
h) Zwangsvollstreckungs- und Verteilungssachen
i) Beratungshilfeangelegenheiten


Dipl.-Rechtspfleger Altaner

a) Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Zivilsachen, Strafsachen und Angelegenheiten der Freiwilligen
    Gerichtsbarkeit (eingehend)

b) Prüfungsbeamter für ausgehende Rechtshilfeersuchen
c) Ansprechpartner für EDV-Angelegenheiten
d) Alle Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit einschließlich der Geschäfte als urkundsverwahrende Stelle von
    notariellen Urkunden und Betreuungssachen für Verfahren mit den Anfangsbuchstaben M bis Z
e) Zivilsachen
f) Strafsachen und Bußgeldsachen gegen Jugendliche, Heranwachsende und gegen Erwachsene



Serviceeinheit

Stock/Zimmer

Telefondurchwahl

Infothek

1. OG 07631 / 7479-0

Zivilsachen (einschließl. Beratungshilfesachen)

Aufgebotsverfahren

2. OG / Zi. 105

2. OG / Zi. 208

07631 / 7479-101

07631 / 7479-204

Zwangsvollstreckungsverfahren

1. OG / Zi. 107 07631 / 7479-103

Strafverfahren gegen Erwachsene (Buchstaben A - R)
Strafverfahren gegen Erwachsene (Buchstaben S - Z)

1. OG / Zi. 203
1. OG / Zi. 107
07631 / 7479-209
07631 / 7479-103

Strafverfahren gegen Jugendliche u. Heranwachsende

1. OG / Zi. 105

07631 / 7479-101

Bußgeldverfahren

1. OG / Zi. 107

07631 / 7479-103

Betreuungssachen
Buchstaben A - L
Buchstaben M - Z und urkundsverwahrende Stelle


2. OG / Zi. 208
2. OG / Zi. 209


07631 / 7479-204
07631 / 7479-205

Bitte beachten Sie, dass einige Mitarbeiter/innen in Teilzeit arbeiten und
nur vormittags telefonisch erreicht werden können.


Gerichtsvollzieher:

Gerichtsvollzieher

         Bezirke

Sprechzeiten Telefon/Fax
Herr
Obergerichtsvollzieher
Selinger
  1. Buggingen
    einschl. Ortsteile Seefelden und 
    Betberg
  2. Neuenburg
    einschl. Ortsteile Grißheim,
    Zienken und Steinenstadt

im Amtsgericht
Müllheim, EG
Zi. 009

Dienstag
11:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag
11:00 bis 12:00 Uhr
 

Tel.:
07668 908380

Mobil:
0151 52547228

Fax:
07668/908381

Herr
Obergerichtsvollzieher
Heyn

  1. Feldberg, einschl. Gennenbach
  2. Müllheim, Bereich Kernstadt
    und folgende Ortsteile:
    Hügelheim, Vögisheim und Rheintal
  3. Auggen
    einschl. Ortsteile Hach, Richtberg
    und Zizingen

im Amtsgericht
Müllheim, EG
Zi. 009

Dienstag
9:00 bis 10:00 Uhr

Mittwoch
9:00 bis 10:00 Uhr

Mobil:
0151 41214776

Frau
Obergerichtsvollzieherin
Lang

  1. Müllheim, dort folgende Ortsteile:
    Britzingen, Gütigheim, Dattingen, Muggardt und Zunzingen
  2. Badenweiler
    einschl. Ortsteile Schweighof, Lipburg, Sehringen und Oberweiler

im Amtsgericht
Müllheim, EG
Zi. 009

Montag
9:00 bis 10:00 Uhr

Donnerstag
9:00 bis 10:00 Uhr


Tel.:
07631 1833728

Mobil:
0179 4143471

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