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Wie die baden-württembergischen ordentlichen Gerichte
Ihre personenbezogenen Daten in Strafsachen verarbeiten

(Informationen nach Artikel 13 der Richtlinie (EU) 2016/680)

Die ordentlichen Gerichte in Baden-Württemberg verarbeiten als Organe der Rechtspflege in Strafsachen personenbezogene Daten. Sie tun dies in gesetzlich geregelten Verfahren. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zur Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit einer Person in Verbindung stehen. Bei der Erhebung, Speicherung, Übermittlung und bei sonstigen Verarbeitungen genügen wir höchsten Anforderungen an die Sicherheit der Daten.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • zu welchen Zwecken wir personenbezogene Daten verarbeiten,
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber den ordentlichen Gerichten des Landes haben, soweit sie personenbezogene Daten in Strafsachen verarbeiten und
  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,

Die Hinweise betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ordentlichen Gerichte in Strafsachen, für die besondere Regelungen gelten. Soweit Sie sich zu dem Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung durch die ordentlichen Gerichte außerhalb des Bereichs der Strafrechtspflege informieren möchten, finden Sie diese Informationen hier.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter http://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und http://eur-lex.europa.eu/ (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

1. Zu welchen Zwecken verarbeiten die ordentlichen Gerichte in Strafsachen personenbezogene Daten und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der gesetzlich normierten Aufgaben der Gerichte erforderlich ist oder wenn die betroffene Person ausdrücklich in die Verarbeitung eingewilligt hat.

Im Einzelnen werden personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung von Strafverfahren bzw. Bußgeldverfahren vor den ordentlichen Gerichten verarbeitet. Dazu gehören beispielsweise

  • die ermittlungsrichterliche Tätigkeit,
  • Zwischenverfahren und Hauptverfahren,
  • gerichtliches Bußgeldverfahren,
  • Strafbefehlsverfahren,
  • Wiederaufnahmeverfahren,
  • Privatklageverfahren,
  • selbständiges Einziehungsverfahren,
  • Rechtsbehelfsverfahren,
  • Klageerzwingungsverfahren,
  • Sicherungsverfahren und
  • das Vollstreckungsverfahren.

Die personenbezogenen Daten werden insbesondere in den Verfahrensakten verarbeitet. Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in

  • der Strafprozessordnung (StPO),
  • dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
  • dem Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)
  • dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG)
  • dem Bundeszentralregistergesetz (BZRG) und
  • dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Ergänzend hierzu kommen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung.
Nach Abschluss eines Erkenntnisverfahrens übermittelt das Gericht die Verfahrensakten an die Staatsanwaltschaft. Personenbezogene Daten aus Verfahren werden danach nur noch zur Erfüllung anderer gesetzlicher Aufgaben verarbeitet, etwa

  • während des Strafvollzugs (Strafvollstreckungsverfahren),
  • zur Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung oder zur Überwachung während einer Bewährungsphase,
  • zur Überwachung einer angeordneten Führungsaufsicht,
  • zur nachträglichen Gesamtstrafenbildung oder
  • um gesetzliche Mitteilungspflichten zu erfüllen.

2. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der baden-württembergischen Justiz

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber den ordentlichen Gerichten in Strafsachen geltend machen können:

a) Recht auf Auskunft

Sie haben ein Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht besteht im Bereich der Strafrechtspflege nur eingeschränkt, da die Ermittlung und Verfolgung von Straftaten nicht gefährdet werden darf.
Zudem erhalten Sie auf Antrag grundsätzlich Auskunft darüber, ob und wenn ja, welche Ihrer personenbezogenen Daten wir von Amts wegen an andere Stellen übermittelt haben. Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen. Insbesondere im Fall von Aussagen, die gegenüber einem Gericht getätigt werden, betrifft die Frage der Richtigkeit der personenbezogenen Daten nicht den Inhalt der Aussage oder deren Beurteilung durch die Gerichte.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen insbesondere dann zu, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.

Können wir Ihre personenbezogenen Daten wegen entgegenstehender, gesetzlich geregelter Gründe nicht löschen, haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Recht darauf, dass wir Ihre Daten nur noch eingeschränkt verarbeiten.

Die genannten Rechte stehen in einem Strafverfahren unter weiteren, hier nicht aufgelisteten gesetzlichen Vorbehalten.

3. Wer ist für die Datenverarbeitung bei den baden-württembergischen Gerichten verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Die personenbezogenen Daten werden durch das Amstsgeicht Müllheim, Werderstr. 37, 79379 Müllheim, verarbeitet.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: der behördliche Datenschutzbeauftragte

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Landgericht Freiburg, Salzstr. 17, 79098 Freiburg 

E-Mail: datenschutz@LGFreiburg.justiz.bwl.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Verfahren geben, die bei dem Gericht geführt werden. Sie erteilt keine Rechtsberatung.

4. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für den Datenschutz
Königstraße 10a
70173 Stuttgart

zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.

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