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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Müllheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Für Nachlasssachen, Familiensachen, Landwirtschaftssachen, das Handels- und Partnerschaftsregister, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen, Insolvenzsachen und Schöffengerichtssachen ist das Amtsgericht Freiburg i.Br. Amtsgericht Freiburg zuständig.
Für Grundbuchangelegenheiten ist das Amtsgericht Emmendingen zuständig.
Zentrales Mahngericht ist das Amtsgericht Stuttgart.
Für Wertpapierhinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Karlsruhe zuständig.
Für alle übrigen Hinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Freiburg i.Br. zuständig.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".