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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Müllheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, und Strafsachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
Es wird darauf hingewiesen, dass
- das Familiengericht
- das Zwangsversteigerungsgericht
- das Registergericht
und das - Insolvenzgericht
der Zuständigkeit des
Amtsgerichtes
Freiburg unterliegen.
